Wohngeld
Nicht jeder ist in der Lage seine Miete zu bezahlen und so beantragen diese Menschen Wohngeld. Sobald der Mietvertrag geschlossen ist, besteht die Möglichkeit mit einem Wohngeldantrag Leistungen in Form von Wohngeld zu beantragen. Ergibt sich anhand der Wohngeldtabelle, dass ein Anspruch besteht, erhält man monatlich einen so genannten Mietzuschuss.
Eine Wohngeldberechnung kann bereits vor Antragsstellung mit einem Wohngeldrechner durchgeführt werden. Hierfür einfach im Internet ein paar Daten eingeben und schon wird nach dem Wohngeldgesetz ermittelt, ob ein Wohngeldanspruch besteht oder nicht.
Neben dem Einkommen sind auch Fragen zu den Kosten im Antrag zu beantworten. Anhand der Familienangehörigen und deren Einkünfte wird dann ermittelt, wie hoch das Wohngeld sein wird.
