Wohngeldrechner 2024: Aktuelle Änderungen und Anleitung




WohngeldrechnerWohngeld erhalten in Deutschland Menschen, die über ein kleineres, aber eigenes Einkommen verfügen. Das ermöglicht Menschen mit Kindern, ihren Lebensstandard zu halten und kein Bürgergeld zu beantragen. Gerade durch die steigenden Mieten und das steigende Einkommens- und Preisniveau ist es absolut wichtig, einen Wohngeldrechner zu nutzen. So hat man innerhalb von Minuten einen akkuraten Überblick darüber, ob Wohngeld in welcher Höhe zusteht. Durch die Reform des Wohngeld ab 2023 ändern sich besonders für Menschen mit sehr geringen Einkommen und Personen mit Behinderung noch einmal die Rahmenbedingungen.

Wohngelderhöhung

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 um 370 Euro je Wohngeldhaushalt steigen.

Sie möchten Wohngeld beantragen? Kein Problem, mit unserem Wohngeldrechner 2024 können sie ganz einfach die optimale Höhe Ihres Wohngeldanspruchs berechnen.







Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeld

Viele deutsche Familien sind auf den Erhalt von Wohngeld angewiesen, um nicht Bürgergeldbeantragen zu müssen. Welche Anforderungen gibt es für den Erhalt von Wohngeld? Nutzt man den Wohngeldrechner, sollte man das unbedingt herausfinden. Diese Faktoren sind ausschlaggebend:

  • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Die Höhe der Miete
  • Das Gesamteinkommen
  • Vermögen der Familie

Anzahl der wohngeldberechtigten Personen ist ausschlaggebend

Vor allem große Familien haben oft mit einer herausfordernden finanziellen Situation zu kämpfen. Das Wohngeld gilt dabei nicht für jeden, der schlichtweg im Haushalt wohnt. Das Gesetz sieht vor, dass jeder, der mit dem Mieter oder Besitzer der Immobilie “„in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert” ist, grundsätzlich Wohngeldanspruch hat. Der Haushalt bzw. die Wohnfläche muss dabei freilich den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen für die anspruchsberechtigten Personen darstellen.

Das Einkommen der Familie – Nicht jeder ist wohnberechtigt

Einnahmen und Ausgaben der Familie müssen bei der Antragstellung genannt werden. Hier sollten auf keinen Fall Einkommen oder Ausgaben verschwiegen werden. Das gilt auch zum Beispiel für Kapitaleinkünfte. Selbst, wenn diese gering sind, ist eine Nennung im Antrag absolut wichtig. Je nach Mietstufe (Miethöhe) und Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt sind auch die Mindesteinkommen strukturiert.

Obergrenzen für das Vermögen der Haushaltsmitglieder

Das maximal zulässige Vermögen für den Antragsteller beträgt 60.000 Euro. Für die weiteren wohngeldberechtigten Mitglieder des Haushalts sind jeweils 30.000 Vermögen maximal zulässig. In Berlin beträgt die Freigrenze für das erste Haushaltsmitglied sogar 80.000 Euro. Die Freigrenzen stellen für den Großteil der anspruchsberechtigten Personen kein Problem dar.

Das Vermögen aber korrekt anzugeben und auch eventuelle Kapitalerträge in den Antrag zu schreiben ist hingegen enorm wichtig. Versäumt man das, kann das unangenehme Folgen haben. Denn die Wohngeldstelle gleicht das Einkommen mit dem Bundesamt für Finanzen ab. Verschweigt man das eigene Vermögen oder zusätzliche Einnahmequellen, fällt das sofort auf. Die Folge sind relativ hohe Bußgelder. In manchen Bundesländer sind für das Vergehen sogar Strafverfahren vorgesehen.

Wohngeld berechnen – Einfach auf Nummer sicher gehen

Natürlich kann man sich die genaue Höhe des Wohngelds auch selbst zusammenrechnen. Durch die Verwendung des Wohngeldrechner funktioniert das aber weit schneller und unproblematischer. Denn nicht selten gibt es Faktoren, die man schlichtweg nicht beachtet oder übersehen hat.

So inkludiert das Gesamteinkommen zwar zum Beispiel etwaige Erträge aus Kapitalanlagen, beispielsweise Aktienfonds oder Sparbüchern. Gleichzeitig muss das Kindergeld nicht berücksichtigt werden. Es wird nicht als Einkommen betrachtet, sollte aber natürlich dennoch angegeben werden. Für die Obergrenzen beim Einkommen spielt das Kindergeld aber keine Rolle.

Nicht zuletzt ist ein kleines Einkommen der Kinder ebenfalls bei der Berechnung des Wohngelds irrelevant. Der Wohngeldrechner schafft darüber Klarheit, ohne dass man sich zum Beispiel diesem Detail bewusst sein muss. Tatsächlich nicht anzurechnen sind dabei nur Beträge, die 50€ pro Monat pro Person bzw. 600€ jährlich, nicht übersteigen. Hier geht man von Kindern und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 24 Jahren aus.

Freibeträge – Was kann der Wohngeldrechner bei der Berechnung abziehen?

Nicht in die Berechnung genommen werden Kindergeld und kleine Einnahmen der Kinder im eigenen Haushalt. Tatsächlich kann man aber auch Beträge vom Gesamteinkommen absetzen, was dann den Abstand zur Einkommensobergrenze wieder erweitert. Das spiegelt sich auch im Wohngeldrechner wieder. Folgende Ausgaben können grundsätzlich abgesetzt werden:

  • Unterhaltszahlungen. Das kann bekanntlich einen großen finanziellen Unterschied machen. Zahlt man Unterhaltskosten, kann man diese einfach vom Gesamteinkommen wieder abziehen. Zahlt man zum Beispiel an einen geschiedenen Ehegatten oder getrennten Lebenspartner Unterhaltsleistungen, kann man bis zu 6.000€ pro Jahr abziehen. 3.000€ Maximum können abgezogen werden, wenn Unterhalt an ein Kind gezahlt wird, dass im Haushalt des anderen Elternteils lebt. Leistet man an ein zu berücksichtigendes Mitglied des Haushalts Unterhalt, das aber woanders wohnhaft ist und derzeit in Berufsausbildung, kann man ebenfalls maximal 3.000€ Unterhaltskosten vom Gesamteinkommen abziehen.
    Zahlt man an eine andere Person, die dem Haushalt nicht zuzurechnen ist, kann man ebenfalls 3.000€ Unterhaltskosten subtrahieren.
  • Ein Haushaltsmitglied mit schwerer Behinderung verringert das zu berücksichtigende Gesamteinkommen um 125 Euro. Die Behinderung muss dabei 80 bis 100 Prozent schwer sein. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Person häuslich pflegebedürftig ist. Dafür muss die Pflegestufe angegeben werden.
  • Ist ein Mitglied des Haushalts bis zu 80% behindert, steht ebenfalls ein Freibetrag von 100 Euro zusätzlich zur Verfügung. Die Person muss dafür ebenfalls häuslich pflegebedürftig sein, was durch die Pflegestufe nachgewiesen werden muss.
  • Für jedes Kind im Haushalt, das zwischen 16 und 24 Jahre alt ist, wird ebenfalls ein Freibetrag von 50 Euro fällig.
  • Für Alleinerziehende sind auch die Betreuungskosten fällig. Das sind monatlich 50 Euro für Kinder unter 12 Jahren. Es muss jedoch nachweisbar sein, dass das Kind durch die Ausbildung oder den Beruf nicht völlig durch den Alleinerziehenden betreut werden kann.

Alle oben genannten Faktoren werden beim Wohngeldrechner bereits berücksichtigt. Das bedeutet maximalen Komfort für den Nutzer. Mit dem Wohngeldrechner findet man innerhalb von kürzester Zeit heraus, welche finanziellen Leistungen tatsächlich zustehen, und welche nicht.

Minderung des Gesamteinkommens – Diese Faktoren gibt es

Nutzt man den Wohngeldrechner, wird schnell klar, dass nicht nur Unterhalt, Kinder, behinderte Menschen im Haushalt, etc. Grund dafür sind, letztlich doch mehr Spielraum bei dem maximalen Einkommen bei Bezug des Wohngelds zu haben. Der Wohngeldrechner greift auch pauschale Reduktionen des Gesamteinkommens auf. Hier gibt es mehrere Pauschalen, die das zu berücksichtigende Einkommen für die Berechnung des Wohngelds signifikant einschränken.

Die Werbekostenpauschale – Für Erwerbstätige

Jeder Erwerbstätige, der Anspruch auf Wohngeld hat, kann von der Werbekostenpauschale profitieren. Sie reduziert das Gesamteinkommen um 6 Prozent. Anders ausgedrückt lässt sich so das Einkommen um zumindest 920 Euro im Jahr bei der Wohngeldberechnung senken. Das sind immerhin 76,67 Euro monatlich. Die Kosten werden als Pauschale für Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Beiträge für Arbeiterverbände und andere Kostenpunkte genommen. Rentner können nicht auf die reguläre Werbekostenpauschale zurückgreifen. Sie erhalten stattdessen im Wohngeldrechner einen Abzug der Berechnungsgrundlage von nur 102 Euro.




Erhöhte Pauschale in besonderen Fällen

Wichtig: Hat man besondere Kosten, zum Beispiel für die Anfahrt zur Arbeitsstelle, die den Rahmen der Pauschale sprengen, sollte man das angeben. Die zusätzlichen Ausgaben für zum Beispiel die Anfahrt können bei entsprechendem Nachweis berücksichtigt werden. So könnte die Werbekostenpauschale dann nach oben korrigiert werden.

So rechnet man unter bestimmten Bedingungen durch den Wohngeldrechner schnell aus, dass tatsächlich 10% Werbepauschale anfallen. Dafür sind einige Voraussetzungen notwendig. Konkret muss der Antragsteller oder eines der Haushaltsmitglieder eines der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Zahlung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Einzahlung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zahlung von Einkommensteuer

Treffen jedoch zwei Voraussetzungen im Wohngeldrechner zu, kann man das Einkommen als Berechnungsgrundlage sogar um 20% senken. Zahlt man gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommensteuer und Rentenversicherung, sinkt das Gesamteinkommen im Wohngeldrechner sogar um 30%. Dass das nicht unwahrscheinlich ist, zeigt sich statistisch gesehen sehr schnell. Ab Einnahmen in der Höhe von 9.000 Euro wird Einkommenssteuer fällig. Renten- und Krankenversicherung zahlt man dann ebenfalls. Es ist also keineswegs unüblich, durch den Wohngeldrechner eine 30%-Werbekostenpauschale zu evaluieren.

Wohngeld für Studenten – Eine sinnvolle Option?

Nicht nur Arbeiter, Angestellte und Pensionisten nutzen das Wohngeld, dass der Staat Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung stellt. Tatsächlich nutzen auch nicht wenige Studenten das Wohngeld. Doch auch ohne Wohngeldrechner wird schnell klar, dass der “klassische” Student weniger durch Wohngeld profitieren kann.

Denn junge Menschen können durch das BAföG profitieren. Beziehen sie BAföG, gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Durch den Wohngeldrechner wird deutlich, dass es aber auch hier Ausnahmen gibt. Bezieht man BAföG in Form eines Darlehens, kann man nämlich Wohngeld beziehen. Gibt es andere Angehörige im Haushalt (konkret Kinder, Ehefrau und andere Verwandte), kann von ihnen Wohngeld beantragt werden. Sie müssen jedoch Angehörige sein und nicht alle im Studium oder einer Ausbildung.

Weitaus unkomplizierter ist der Fall, wenn man schlichtweg kein Anrecht auf BAföG hat. Besonders oft liegt es am Alter der Studenten. Sind sie über 30 bzw. 35 im Master-Studiengang, gibt es keinen Anspruch mehr auf die Förderung durch BAföG. Dann macht sich das Wohngeld natürlich bezahlt. Über den Wohngeldrechner findet man auch als Student sehr schnell heraus, welchen Anspruch man bei Wohngeld hat.




Wohngeldtabelle

Die Wohngeldtabelle gibt bereits vor einer Wohngeldberechnung Aufschluss darüber, ob es sinnvoll ist einen Wohngeldantrag zu stellen oder nicht.

Beim Betrachten der Wohngeldtabelle wird einem schnell klar, dass jeder Wohngeldantrag für sich geprüft werden muss. Zwar kann man anhand der Tabelle schon ein wenig vorprüfen, wie hoch das Wohngeld sein wird. Doch auch andere Faktoren außer dem Einkommen und der Miete müssen berücksichtigt werden.

Wer eine genauere Wohngeldberechnung wünscht, der sollte sich mit einem Wohngeldrechner befassen. Hier gibt man neben der Miete und den Einnahmen auch die weiteren Kosten der Mietwohnung ein. Auch die Familienangehörigen werden mit angegeben.

Kosten für die Altersvorsorge oder andere Versicherungen werden bei der Berechnung für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz nicht berücksichtigt. Auch kann mit Hilfe dieses Rechners ermittelt werden, ob überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht oder nicht.

Wohngeld 2024 – Was hat sich verändert?

Ganz offensichtlich funktioniert der Wohngeldrechner im Jahr 2024 etwas anders, als noch zuvor. Der Grund ist die Reform des Wohngelds von der Regierung. Primär profitieren sollen davon Menschen mit geringem Einkommen. Insgesamt dürfte es tatsächlich einen Anstieg an wohngeldberechtigten Haushalten geben.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen variieren je nach Mietstufe und Haushaltsgröße. Beispielweise beträgt die Einkommensgrenze für Einpersonenhaushalte in Mietstufe 1 1.372 Euro, für Zweipersonenhaushalte 1.854 Euro und für Dreipersonenhaushalte 2.316 Euro.

Dynamisierung des Wohngelds

Die Dynamisierung des Wohngelds ist ein Faktor, der bei der Nutzung des Wohngeldrechners nicht sofort auffällt. Er ist politischer Natur. So soll die Höhe des Wohngelds jedes Jahr an aktuelle Mieten und Einkommen angepasst werden. Dadurch verhindert man Reformstau und bietet den Menschen an die derzeitigen wirtschaftlichen Umstände angepasstes Wohngeld.

Erhöhung der Höchstbeträge

Die Anzahl an Menschen, die grundsätzlich überhaupt Wohngeld in Deutschland beantragen hätten können, schwand in den vergangenen Jahren stark. Zuletzt waren es 480.000 Haushalte. Durch die Reform sind es heuer ungefähr 660.000. Tatsächlich wurden die Höchstbeträge für die Mieten deutlich erhöht. Sie stiegen zuletzt stark, verzerrten durch das unveränderte Wohngeld die Situation.

Die Höchstbeträge bei der Miete sind nun besser an das derzeitige Mietpreisniveau angepasst. So beträgt zum Beispiel der Höchstbetrag für einen Single-Haushalt mit Mietstufe 2 409 Euro. Im Jahr 2019 waren es noch 378 Euro. Außerdem wurden die Höchstbeträge für die Bundesländer neu angepasst. Das macht Sinn, ist ja häufig das Mietpreisniveau von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Oft gibt es sogar innerhalb der Mietstufen deutliche Unterschiede.

Wohngeld als Rentner in Anspruch nehmen

Den Wohngeldrechner nutzen auch viele Rentner, um sich den Anspruch auf Wohngeld akkurat ausrechnen zu lassen. Das spiegelt sich auch statistisch wieder – 45 Prozent aller Wohngeldempfänger sind Rentner. Wichtig ist hier: Bis zu einer (Brutto-)Rente von 956 Euro hat man grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld.

Regelmäßige Antragstellung

Der Nachteil, den es bei Wohngeld gibt, ist wohl die zeitliche Frist. Wird ein Wohngeldantrag anerkannt, gilt dieser nur 12 Monate. Das würde bedeuten, dass man so einmal pro Jahr einen aktuellen Wohngeldrechner nutzen sollte. Gleichzeitig zeigen die Durchschnittssummen, dass sich das Wohngeld ganz offensichtlich für viele Menschen bezahlt macht. Mit der Reform 2020 schaffen es, Angaben der Bundesregierung zufolge, 25.000 Haushalte danke Wohngeld aus Bürgergeld und Sozialhilfe.

FAQ – häufig gestellte Fragen zum Thema Wohngeld

Nein, die Höhe des Kindergelds ist für die Bemessung des Wohngelds irrelevant. Was zählt ist das Gesamteinkommen. Hiermit sind grundsätzlich alle zu versteuernden Einnahmen gemeint. Zum Beispiel Lohn, Erträge in der Selbständigkeit, Kapitalerträge. Differenziert werden muss bei Unterhaltszahlungen an Kinder, den geschiedenen Partner oder andere Personen. Unterhaltsleistungen in der Höhe von bis zu 6.000 Euro können vom für die Berechnung des Wohngelds genutzten Gesamteinkommen abgezogen werden.

Grundsätzlich hat man mit dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt (und bejaht wurde), Anspruch auf Wohngeld. Die Bearbeitung für den Antrag, der schließlich ja erst einmal bestätigt werden muss, dauert aber. Es wird empfohlen, schon zwei Monate vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums (12 Monate) einen neuen Antrag zu stellen. In der Praxis hat sich bei vielen Menschen gezeigt, dass Wartezeiten von 10-12 Wochen absolut realistisch sind.

Ja, nicht wenige Menschen beziehen auch während des Studiums Wohngeld. Das ist dann möglich, wenn keine BAföG-Berechtigung existiert oder BAföG-Beträge nur als Darlehen erhalten werden. Das betrifft oftmals Studenten über 30 bzw. 35 (Master-Studium), die keinen Anspruch mehr auf BAföG-Förderung haben. Oder aber Studenten, die nicht die erforderlichen Leistungen bringen, um BAföG-berechtigt zu sein. Wohnt man bei den Eltern und kein Familienmitglied im Haushalt bezieht Sozialhilfe (Bürgergeld), ist man oft eventuell ebenfalls berechtigt. Wichtig ist natürlich auch: Für Wohngeld benötigt man auch als Student ein gewisses Mindesteinkommen, das der eigene Haushalt aufbringen muss. Das ist die Summe aus Warmmiete, gegebenenfalls Mehrbedarf und einem Regelsatz von derzeit 563 Euro.

Das Wohngeld wird immer am 1. des Monats für überwiesen. So steht das Geld für den Rest des Monats mit dem ersten Tag zur Verfügung. Etwaige Vorschüsse, Bar- oder Abschlagszahlungen sind beim Wohngeld nicht möglich. Wichtig ist es auch, die lange Bearbeitungszeiten von oft circa zwei Monaten zu beachten, um nach Ablauf der Wohngeldbewilligung wieder Geld zu erhalten.

Die nächste Fortschreibung des Wohngeldes gemäß § 43 des Wohngeldgesetzes (Anpassung der Höchstbeträge und des allgemeinen Leistungsniveaus) ist für den 01.01.2025 geplant.

Nein. Es handelt sich hier um eine steuerfreie Leistung. Gerade weil es sich um eine Sozialleistung handelt, die Menschen mit kleinem Einkommen zur Verfügung steht. Eine Besteuerung würde hier natürlich keinen Sinn machen. Deshalb muss man Wohngeld und andere Sozialleistungen auch nicht am Einkommensteuerbescheid angeben. Wohngeld und andere soziale Leistungen können auch nicht als Einnahme angerechnet werden, die dazu führt, in eine höhere Steuerklasse zu rutschen (=Progressionsvorbehalt).

Nein. Studenten, die BAföG erhalten, haben automatisch keinen Anspruch auf Wohngeld. Als Ausnahme gilt, wenn man BAföG nur als Darlehen erhält. Studenten, die zum Beispiel durch mangelhafte Leistungen oder zu hohem Alter kein BAföG mehr erhalten, nutzen Wohngeld häufig. Vergleichsweise wenige Studenten können Wohngeld beantragen. Heute sind mehr als 40 Prozent aller Menschen mit Wohngeldanspruch Pensionisten.

In einigen Fällen kann man Wohngeld rückwirkend beantragen. Das ist zum Beispiel legitim, wenn sich die Miete oder Belastung um 15 Prozent erhöht. Dann kann das Wohngeld rückwirkend für den ersten des Monats, in dem die Mehrbelastung bekannt wurde, beantragt wurde. Beantragt man Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld 2, Hartz 4), aber erhält eine Ablehnung, kann man rückwirkend auf den ersten Tag des Monats ebenfalls Wohngeld beantragen.

Ja, grundsätzlich ist Wohngeld vermögensabhängig. Die maximalen Limits dafür sind aber relativ hoch. Für den Antragsteller beträgt die Grenze 60.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gilt eine Grenze von 30.000 Euro Vermögen. Nicht als Vermögen gilt hier selbstgenutztes Wohneigentum oder offiziell als Altersvorsorge deklarierte geldwerte Ansprüche, die 30.000 Euro nicht überschreiten.

Nein, Wohngeldbeantragung ist grundsätzlich online nicht möglich. Jedoch kann man einen Antrag für Wohngeld online herunterladen und ausdrucken. Abgegeben muss er dann aber dennoch bei den zuständigen Behörden. Auch ein formloser Antrag kann heruntergeladen und abgegeben werden. Dann muss aber spätestens innerhalb von einem Monat ein offizieller Antrag gestellt werden.

Vorteilhaft ist das Online-Angebot der Wohngeldstelle dennoch. Man erspart sich zusätzliche Wege, indem man online im Vorhinein evaluiert, welche Dokumente notwendig sind. Dann druckt man die nötigen Formulare aus und reicht sie persönlich ein. Sind alle notwendigen Dokumente vorhanden, muss man für die 12-monatige Wohngeldbeantragung nur ein Mal zu einer zuständigen Behörde gehen.

Nein, in der Regel wird das Wohngeld an den Vermieter geschickt. Besitzt man die Wohnung selbst, erhält man das Geld selbst überwiesen. Sonst erhält es im Normalfall der Vermieter und verlangt im Gegenzug eine entsprechend reduzierte Miete. In manchen Fällen kann das Wohngeld auch an den Mieter überwiesen werden. Dem muss allerdings der Vermieter zustimmen. In Ausnahmefällen kann man auch ohne Zustimmung des Vermieters das Wohngeld selbst erhalten.

Wohngeld darf nur erhalten, wer auch über ein Einkommen verfügt. Der Erhalt von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 2 sind nicht erlaubt. Derzeit gibt es einen Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende. Zahlt man zum Beispiel 400 Euro für die Miete warm, addiert man den Regelsatz hinzu und kommt auf 963 Euro. Die meisten Menschen benötigen deshalb zumindest eine Teilzeit-Position, um genügend Geld zu verdienen und einen Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Weiterführende Quellen und interessante Links

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